Was steckt hinter der Abkürzung HOAI?

Die HOAI, also die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, regelt die Bezahlung für alle Leistungen eines Ingenieurs oder Architekten. Sie ist eine Bundesverordnung und ist dem Grunde nach nichts anderes, als eine Abrechnungsgrundlage, ähnlich wie bei Anwälten oder Ärzten. Das Honorar richtet sich hierbei nach den Nettobaukosten, den sog. Anrechenbaren Baukosten, sowie einigen Besonderheiten. Die zu berechnenden Arbeiten sind dabei grundsätzlich in 9 Leistungsphasen unterteilt und bilden die unterschiedlichen Leistungen und Anforderungen unseres Berufes ab. Die HOAI ist systematisch so aufgebaut, dass es im Grunde nach wenig Sinn macht, einzelne Leistungsphasen zu überspringen oder auszulassen, da die Ergebnisse von Leistungsphase zu Leistungsphase diffiziler werden und aufeinander aufbauen. 

Die 9 Leistungsphasen der HOAI

  • Leistungsphase 1
    Der Architekt klärt zusammen mit dem Auftraggeber die Aufgabenstellung. Möglichst genaue Zielvorstellungen des Auftraggebers erleichtern ihm die Arbeit.

  • LPH 3 Entwurfsplanung
    Hat sich dann der Auftraggeber für eine Vorplanung entschieden, so beginnt die stufenweise Durcharbeitung des Planungs-konzeptes. Andere Fachleute, wie z. Bsp. Statiker, werden mit einbezogen und erste Verhandlungen mit den zuständigen Behörden finden statt.
  • LPH 5 Ausführungsplanung
    Nach den Ausführungsplänen wird gebaut. Sie beinhalten alle notwendigen Informationen für die Arbeit der unterschiedlichen Gewerke (Handwerker), in Absprache mit den Fachingenieuren. Wesentliche Details werden gezeichnet. Die Auflagen der Bauaufsicht werden mit berücksichtigt.
  • LPH 6-7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
    Für die Auftragsvergabe an die Firmen wird eine Mengenermittlung und eine genaue Leistungsbeschreibung der tatsächlichen Arbeiten in einer Ausschreibung zusammengefasst. Hiermit werden Angebote bei unterschiedlichen Firmen eingeholt und diese dann durch Preisspiegel geprüft und bewertet. Der Architekt berät den Bauherrn bei der Auftragsvergabe. Danach wird unter Berücksichtigung der vergebenen Auftragssummen der Kostenanschlag zusammengestellt.
  • LPH 9 Objektbetreung und Dokumentation
    Vor Ablauf der Gewährleistungsfristen, und vorher in mindestens jährlichem Abstand, findet eine Objektbegehung statt. Der Architekt veranlasst die Behebung eventuell festgestellter Mängel. Bei der Freigabe von Sicherheitsleistunegn wird mitgewirkt. Eine Dokumentation der Gewährleistungsansprüche wird erstellt. Sämtliche Baudaten werden sowohl zeichnerisch als auch rechnerisch aktualisiert.
  • LPH 2 Vorplanung 
    Hier werden die Ergebnisse der Grundlagenermittlung mit den Wünschen des Auftraggebers in Einklang gebracht. Ein Planungskonzept mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten wird erarbeitet und erste Skizzen werden dem Auftraggeber vorgestellt. Während der Vorplanung kann zusätzlich eine Bauvoranfrage erstellt werden, welche die grundsätzliche Genehmigungs-fähigkeit des Vorhabens ermittelt. Am Ende der Vorplanung erfolgt eine Kostenschätzung.
  • LPH 4 Genehmigungsplanung
    Der Entwurf wird in eine für die Bauaufsichtsbehörde genehmigungs-fähige Form gebracht. Sämtliche Auflagen, Bestimmungen und Vorgaben werden sowohl zeichnerisch als auch rechnerisch berücksichtigt. Die für das Baugesuch geforderten Formulare werden ausgefüllt. Das gesamte Paket wird eingereicht und in Absprache mit dem Bauaufsichtsamt auf Vollständigkeit überprüft.
  • LPH 8 Objektüberwachung
    Sämtliche Ämter, Behörden und Versorgungsträger werden über das Bauvorhaben informiert. In der Phase der Bauleitung steuert und kontrolliert der Architekt den Bauablauf- und Fortschritt. Er überwacht die Arbeiten der einzelnen Gewerke, koordiniert die ausführenden Firmen und kontrolliert die Einhaltung des Zeitplanes. Er prüft alle eingehenden Rechnungen, überwacht die Beseitigung etwaiger Mängel bei der Bauausführung und erarbeitet die Kostenfeststellung auf Grundlage der abgerechneten Unternehmerleistungen.
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